Es geht um die eigene Sicherheit. Die Atemschutzgeräteträger(AGT) der Feuerwehr müssen einmal im Jahr einen Nachweis erbringen, bei dem an verschiedenen Stationen eine gewisse Leistung, gemessen in Kilo-Joule, erbracht werden muss. Ein Nachweis für die eigene Leistungsfähigkeit, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Ansonsten erlischt ihre Tauglichkeit als AGT. Dieses Training finden unter normalen Bedingungen auf den Atemschutzübungsstrecken in den Feuerwehrtechnischen Zentralen statt. Durch die Cororna Pandemie war es aber nicht möglich diese Leistungsnachweise dort durchzführen. Erst seit Kurzem werden wieder Termine, allerdings mit reduzierter Teilnehmerzahl, angeboten. Um allen AGT diesen Test zu ermöglichen, dürfen ihn die Feuerwehren in diesem Jahr in Eigenregie durchführen. Die Atemschutzausbilder der Feuerwehr Gehrden haben dazu einen Übungsplan entwickelt, der die erforderliche Arbeitsmenge für die Geräteträger abbildet und auch den Corona-Sicherheitsregeln entspricht. Die Übungen finden für die kleinen Teilnehmergruppen im Freien auf dem Gelände der Feuerwehr statt. Die Atemschutzgeräteträger sind durch die Geräte ohnehin bestmöglich geschützt. Nach der Übung werden alle Ausrüstungsgegenstände gereinigt und desinfiziert. Die AGT begeben sich danach,wie nach einem Ernsteinsatz auch, einzeln in die Dusch- und Umkleideräume, sodass eine Ansteckungsgefahr nahezu ausgeschlossen ist. Die Schwerpunktfeuerwehr Gehrden hat über 40 ausgebildete Atemschutzgeräteträger. Sie alle werden bis zum Jahresende ihren Leistungsnachweis erbracht haben.
Jährliche Leistungsnachweise für Atemschutzgeräteträger sind trotz Corona Pflicht
22. August 2020
