Rauchmelder retten Leben!

 

Die meisten Brandopfer sterben durch Rauchvergiftung

Auch wenn sich die Zahl der Brandopfer seit der Verbreitung von Rauchmeldern um mehr als die Hälfte verringert hat, sterben jährlich immer noch fast 400 Menschen bei Brandereignissen. Weitaus mehr müssen wegen Rauchgasvergiftungen in Krankenhäusern behandelt werden. Hauptursache für die Todesfolge im Brandfall sind zu 95 Prozent die erlittenen Vergiftungen durch Rauchgase.

 

Rauchmelder alarmieren die Bewohner

Die meisten Brände geschehen im Privatbereich, und zwar abends bis morgens, wenn die Bewohner eines Hauses schlafen. Innerhalb kürzester Zeit kann das, schon durch einen Entstehungsbrand freigesetztem Rauchgas, Bewusstlosigkeit verursachen. Dadurch sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage sich selbst aus dem Gefahrenbereich zu begeben. Rauchmelder dienen der Früherkennung von Entstehungsbränden mit Rauchentwicklung. Den Brandfall signalisieren die kleinen Geräte durch einen lautstarken „Pieps-Alarmton“, so dass Sie sich und Ihre Familie rechtzeitig retten können.

 

Rauchmelder müssen in privaten Haushalten installiert sein?

Seit dem Jahr 2016 sind in Deutschland flächendeckend Rauchmelder (auch Rauchwarnmelder genannt) für private Haushalte als Pflicht vorgeschrieben. In Niedersachsen sind Rauchmelder seit dem 31.12.2015 in allen Wohnungen vorgeschrieben und zwar für alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie für alle Flure, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst.

 

Wo müssen Rauchmelder müssen installiert sein?

  • Rauchmelder müssen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
  • In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Rauchmelder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Welcher Rauchmelder ist zugelassen?

Die Europäische Produktnorm DIN EN 14604 legt Anforderungen, Prüfverfahren sowie Leistungskriterien für Rauchmelder, fachlich korrekt „Rauchwarnmelder“, fest. Jeder Rauchmelder muss dauerhaft mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:

  • DIN EN 14604.
  • Name oder Handelszeichen und Adresse des Herstellers oder Lieferanten
  • Herstellungsdatum oder Fertigungsnummer.
  • Vom Hersteller empfohlenes Datum für einen Austausch.
  • Hinweise zum Tauschen der Batterie:
    • Art oder Anzahl der vom Hersteller empfohlenen Batterien
    • Hinweis: „Nach jedem Batteriewechsel ist der ordnungsgemäße Betrieb des Rauchwarnmelders unter Anwendung der Prüfeinrichtung zu prüfen.“
  • Informationen über die Standortwahl, Montage und Wartung.
  • Symbol für die CE-Kennzeichnung sowie Nummer des EG-Konformitätszertifikates.

Welcher Rauchmelder wird empfohlen?

Feuerwehren und Prüfinstitute empfehlen besonders sichere und langlebige Rauchmelder mit dem Prüfzeichen „Q“. Das „Q“ ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder mit geprüfter Langlebigkeit und höherer Sicherheit vor Fehlalarmen. Dieses Qualitätszeichen setzt das CE-Zeichen voraus und ergänzt die dafür vorgesehenen Anforderungen. Das „Q“ beruht technisch auf der Richtlinie 14/01 der vfdb – Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes. Die vfdb ist eine unabhängige, gemeinnützige, maßgeblich von den deutschen Feuerwehren und der Versicherungswirtschaft sowie seinen Mitgliedern aber auch anderen Organisationen getragene Fachvereinigung (www.vfdb.de). Das „Q“-Zeichen als eingetragene Marke des Forums Brandrauchprävention e.V. wird an Hersteller für Rauchmelder lizensiert, wenn der jeweilige Meldertyp die Anforderungen der vfdb-Richtlinie 14/01 erfüllt. Dies wird durch ein unabhängiges, für die technische Prüfung von Rauchmeldern akkreditiertes Prüfinstitut festgestellt und durch ein Zertifikat belegt.

Die Vorteile des „Q“

  • Kein jährlicher Batterieaustausch durch fest eingebaute 10-Jahres-Batterie;
  • permanente Betriebsbereitschaft (solange der Melder nach seiner Montage und Inbetriebnahme nicht überstrichen, überklebt oder zerstört wird);
  • In Umwelttests nachgewiesene Lebensdauer von mindestens 10 Jahren;
  • Reduktion von Falschalarmen durch:
    • Verstärkten Schutz gegen Eindringen von Fremdkörpern in die Rauchmesskammer,
    • Erhöhte Resistenz gegen Schädigungen durch feuchtes Raumklima, Korrosion und Temperaturwechsel sowie elektromagnetische Strahlung,
    • Verbesserte Elektronik und Eigenüberwachung,
    • Erhöhte Stabilität von Gehäuse und Komponenten des Melders

Bei der Montage von Rauchmeldern ist einiges zu beachten!

Rauchmelder können ihre lebensrettende Funktion nur erfüllen, wenn diese richtig angebracht sind. Montieren Sie ihre Rauchmelder bitte wie folgt:

  • Entsprechend der Bedienungsanleitung.
  • Mit Schrauben und Dübeln oder einem Klebepad, die beigefügt sind.
  • Immer an der Zimmerdecke, weil Brandrauch stets nach oben steigt.
  • Möglichst immer in der Mitte der Zimmerdecke bzw. mindestens 50cm von Wänden, Lampen, Balken oder Unterzügen entfernt.
  • Immer in waagerechter Position – auch bei Dachschrägen!
  • Nicht in der Nähe von Luftschächten oder dort, wo starke Zugluft herrscht.
  • Nicht in der Dachspitze, sondern wenigstens 30 bis 50cm darunter.
  • Nie in Räumen, in denen starker Dampf oder Staub entsteht (Küche, Bad).
  • Nie verdeckt durch Schränke.

Mehr Informationen zum Thema Rauchmelder finden Sie unter:

www.rauchmelder-lebensretter.de

Hinweis:

Wir weisen darauf hin das aus den Empfehlungen keine Haftungsansprüche abgeleitet werden können!

 

Quellen:

www.feuerwehr-gehrden.de

www.rauchmelder-lebensretter.de

Bilder/Grafiken:   

https://www.rauchmelder-lebensretter.de/produkt/logo-rauchmelder-retten-leben/