Wespen, Bienen und Hornissen
Ungeliebte Hautflügler
Wespen gehören wie Bienen und Hummeln zur Insektenordnung der Hautflügler. Insbesondere Wespen können nerven und ein Wespennest im heimischen Rollladenkasten wirkt durchaus bedrohlich. Doch auch diese Insekten stehen und besonderem Schutz und die ungenehmigte Entfernung oder Vernichtung eines solchen Nests steht unter Strafe.
Schutz der wildlebende Tiere
Grundsätzlich unterliegen alle wildlebenden Tiere, also auch Wespen, dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Der § 39 Abs. Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) schreibt vor, dass Tiere nicht mutwillig oder ohne vernünftigen Anlass gefangen, verletzt oder getötet werden dürfen. Hummeln, alle anderen Wildbienen und Hornissen sind darüber hinaus besonders geschützt – sie dürfen nicht verletzt oder gefangen und ihre Nester nicht zerstört werden.
Allgemeine Tipps:
- In Wespennähe keine hektischen Bewegungen machen.
- Auf keinen Fall wild um sich schlagen, sondern die Wespen sanft wegschieben.
- Obst, Kuchen, Säfte und Fleischwaren sollten nicht ohne Abdeckung stehen bleiben.
- Beim Trinken aus Flaschen, Gläsern und Getränkedosen sich immer vorher vergewissern, dass sich kein Insekt hinein geschmuggelt hat. Kinder sollten einen Strohhalm verwenden.
- Abfallbehälter geschlossen halten, besonders in Parks sowie auf Spielflächen und auf Schulhöfen.
- Wo Fallobst am Boden liegt, nicht barfuß laufen.
- Auch bei Obst, das direkt vom Baum verzehrt wird, muss man aufpassen. Unter Umständen sitzt noch eine Wespe darin, die beim unbedachten Verzehr in den Mund oder Rachen sticht.
- Sollte es zu einem Stich gekommen sein, hilft schnelles und gründliches Aussaugen der Einstichstelle und einreiben mit einer Insektenstichsalbe, ggf. sofort Arzt oder nächstes Krankenhaus aufsuchen.
- Bei Stichen in den Mund kann als Soforthilfe ein Eiswürfel (notfalls auch anderes Gefriergut) verwendet werden.
- Kleinkinder vom Nestbereich fernhalten.
- Wespen den Zugang zu Innenräumen versperren, zum Beispiel durch Vorhänge.
- Die Flugbahn zum Einflugloch des Nestes nicht verstellen.
- Nicht in mögliche Einfluglöcher stochern.
- Keinesfalls selbst Insektenbekämpfungsmittel einsetzen. Unsachgemäße chemische Bekämpfung kann gefährliche Abwehrreaktionen der Wespen auslösen und zu Umweltbelastungen führen.
- In der Nähe von Hornissennestern nachts Beleuchtung vermeiden und Fenster geschlossen halten. Hornissen fliegen auch bei Dunkelheit und erleuchtete Fenster stören die Orientierung.
Noch ein Tipp Ihrer Feuerwehr
Eine Datenbank mit Ansprechpartnern und Beratern aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz sowie Informationen und Hilfe beim Schutz von und gegen Hummeln, Wespen und Hornissen gibt es unter www.hymenoptera.de
Hinweis:
Wir weisen darauf hin das aus den Empfehlungen keine Haftungsansprüche abgeleitet werden können!
Quellen:
www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/insekten-und-spinnen/hautfluegler