Gasgeruch – was tun?
Erdgas als Brennstoff für die Heizung
Viele Haushalte heizen mit Erdgas und wissen dessen Vorteile zu schätzen. Im Umgang mit Erdgas sind jedoch gewisse Regeln zu beachten. Einige Hinweise hierzu finden Sie auf dieser Seite. Haben Sie weitere Fragen, rufen Sie bitte Ihr örtlich zuständiges Gasversorgungsunternehmen an.
Was ist eigentlich – Erdgas?
Erdgas ist farblos, ungiftig und von Natur aus geruchlos. Es wird jedoch ein Stoff beigemischt (Odorierung), der dem Erdgas einen auffälligen Warngeruch verleiht – ähnlich dem Geruch fauler Eier. Dadurch werden schon geringste Undichtheiten von Gasinstallationen wahrgenommen – lange bevor die untere Zündgrenze erreicht wird. Erdgas ist leichter als Luft und besteht überwiegend aus Methan und geringen Anteilen höherer Kohlenwasserstoffe. Der Zündbereich liegt zwischen 4 und 16 Vol.-% im Gemisch mit Luft, die Zündtemperatur bei etwa 640° C.
Was ist bei Gasgeruch oder Gasaustritt zu tun?
- Die Feuerwehr (Telefon 112) alarmieren.
- Kein Telefon oder Mobiltelefon im Gefahrenbereich benutzen.
- Das Gasversorgungsunternehmen umgehend verständigen.
- Wird auch von der alarmierten Feuerwehr verständigt.
Die erforderlichen Maßnahmen richten sich danach, ob Gas im Freien oder in Gebäuden, brennend oder nicht brennend, austritt. Die Reihenfolge der Maßnahmen ergibt sich aus der jeweiligen Situation.
Bei Gasaustritt im Freien – nicht brennend
- Alle Zündquellen vermeiden: Motoren abstellen, elektrische Schaltvorgänge unterbinden, absolutes Rauchverbot.
- Gefahrengebiet weiträumig absperren, auch für den öffentlichen Verkehr. Hierbei Windrichtung beachten.
- Gasaustritt eindämmen oder unterbinden (Rohr provisorisch verstopfen, abquetschen, abknicken, unter Umständen Sand oder Aushub in Baugrube schütten).
- Nach Möglichkeit verhindern, dass Gas in Räume einströmen kann (Fenster schließen, Markisen einrollen).
- „Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, aber vor allem in Schächten, Kanälen und Nachbargebäuden bilden können.
- Elektrogeräte nur in explosionsgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw.).
Bei Gasaustritt im Freien – brennend
- Weiträumig absperren. Hierbei Windrichtung beachten.
- Gefährdete Objekte nass halten. Nicht löschen!
- Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
Bei Gasaustritt in Gebäuden – nicht brennend
- Alle möglichen Flammen/Zündquellen löschen, kein Feuerzeug oder Streichholz entzünden, absolutes Rauchverbot.
- Für gute Durchlüftung sorgen, alle Fenster und Türen öffnen.
- Keine elektrischen Schalter betätigen z. B. Türklingeln (evtl. Posten zur Bewachung der Haustür in sicherer Entfernung aufstellen).
- Keinen elektrischen Stecker ziehen. Telefon im Gefahrenbereich nicht benutzen.
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen bzw. Hauptabsperreinrichtung schließen.
- Der Absperrhahn darf nur durch Fachpersonal wieder geöffnet werden!
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
- Der Absperrhahn darf nur durch Fachpersonal wieder geöffnet werden!
- Wenn möglich, Gebäude von der Stromversorgung trennen, jedoch nur dann, wenn die entsprechende Abschaltmöglichkeit eindeutig außerhalb des Gefahrenbereiches liegt.
- „Gasnester“ beachten, die sich in Räumen, auch in Nachbarräumen, aber vor allem in Schächten und Kanälen bilden können.
- Bei starkem Gasgeruch oder Strömungsgeräuschen muss das betroffene Gebäude geräumt werden.
- Gebäude dürfen nur zu Rettungsmaßnahmen unter Beachtung der Gaskonzentration betreten werden.
- Elektrogeräte nur in explosionsgeschützter Ausführung verwenden (Lampen, Funkgeräte, Funkmeldegeräte usw.) Zündquellen vermeiden.
Bei Gasaustritt in Gebäuden – brennend
- Nicht löschen!
- Ausnahme: Wenn zur Rettung von Menschenleben notwendig. In diesem Fall alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Rückzündungen ergreifen.
- Umgebung löschen/kühlen, soweit gefahrlos möglich.
- Wenn vorhanden, Absperreinrichtung vor dem Gebäude schließen bzw. Hauptabsperreinrichtung schließen.
- Das Schließen eines Zählerhahns ist nur dann ausreichend, wenn eindeutig ist, dass das Gas nur in der diesem Zähler nachgeschalteten Installation austritt.
- Der Absperrhahn darf nur durch Fachpersonal wieder geöffnet werden!
Hinweis:
Wir weisen darauf hin das aus den Empfehlungen keine Haftungsansprüche abgeleitet werden können!
Quellen:
Broschüre DVGW: Erdgasinformation für die Feuerwehr www.dvgw.de